Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich allgemein nach
dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei der hier angebotenen Dienstleistung im Internet nicht anders.
Die Auskunft oder Beratung wird im Regelfall die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage
zum Gegenstand haben, oft ein rechtliches Gutachten erfordern. Sie ist
aber nicht darauf beschränkt, sondern kann im Einzelfall auch eine
schwierige Prozeßführung, im Strafverfahren auch eine umfangreiche Strafverteidigung beinhalten.
Einzelne Tätigkeiten:
1. Beantwortung einer Frage 2. Erstellen eines Gutachtens 3. Erstberatung 4. (Weitere) Beratung
Darüber hinaus:
1. Sonstige außergerichtliche Tätigkeit 2. Gerichtliche Vertretung
und im Strafverfahren:
1. Sonstige Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren 2. Strafverteidigung 3. Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren 4. Tätigkeit in der Strafvollstreckung
Sofern
sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf
die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich
nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten wie z.B. der gegnerischen
Partei oder - im Strafverfahren - der Polizei oder der
Staatsanwaltschaft tätig.
Erst
bei der sonstigen
außergerichtlichen Tätigkeit (z.B. im Mahnverfahren), der gerichtlichen
Vertretung (z.B. im Klageverfahren) oder ab der sonstigen
Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren (z.B. Akteneinsicht) oder bei der
Strafverteidigung werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt -
für Sie auch nach außen hin tätig.
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